Die golocal Quarantäne – Zensur oder doch sehr nützlich?

Fast jeden User auf golocal hat es mindestens schon einmal getroffen – ein blauer Brief oder eine PN seitens eines Hauptamtlichen aus dem golocal Team schwirrt im Posteingang herum: „Wir mussten Deine Bewertung vorübergehend in Quarantäne schieben und sie damit für andere User unsichtbar schalten.“ Klingt alles ärgerlich, muss manchmal aber so sein.
Es gibt nämlich nicht nur stich- und hiebfeste Begründungen für das Verschieben einer Bewertung in die Quarantäne, sondern auch einige juristische Regeln. Warum eine Bewertung vom golocal Team in die Quarantäne geschoben werden muss und wie das Prozedere dahinter aussieht, gibt es heute nachzulesen:

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Warum ist meine Bewertung in Quarantäne?

Eine Bewertung muss von uns in Quarantäne geschoben werden, wenn es eine Beschwerde seitens des Inhabers oder eines Users gibt, weil sie angeblich nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 GG gedeckt sei. Dieses Vorgehen hat nichts mit Zensur zu tun! Vielmehr ist rechtlich sehr klar festgelegt, was wir im Fall einer Beschwerde machen müssen. Bei unrechtmäßigen Bewertungen kann der Locationinhaber zivilrechtlich und oft auch strafrechtlich gegen den Bewerter – und wenn wir untätig bleiben auch gegen golocal – vorgehen. Hier ein aktueller Fall, in dem die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Verleumdung eröffnet hat: „Vorsicht, bitte alles schriftlich festhalten ansonsten könnten Sie auf der Rechnung unliebsame Überraschungen erleben.“

Wann ist die Bewertung von der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 GG gedeckt??

Unter Art. 5 GG fallen reine Meinungsäußerungen und wahre, also beweisbare Tatsachenbehauptungen. Eine Tatsachenbehauptung erkennst Du immer wenn Du die Frage „Ist das wahr oder unwahr“ mit „ja“ oder „nein“ beantworten kannst. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Fliege im Essen. Dies lässt sich eindeutig mit „ja“ oder „nein“ beantworten. Wenn tatsächlich eine Fliege im Essen war,  handelt es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung, die Du aber im Bestreitensfall beweisen müsstest.
Anders verhält es sich mit reinen Meinungsäußerungen: Aussagen wie „Das Essen hat mir nicht geschmeckt“ oder „ich habe mir besseren Service erwartet“ sind rein subjektiv und nicht mit ja oder nein zu beantworten und daher Meinungsäußerungen. Meinungen können – auch wenn  sie negativ sind – stehen bleiben. Aber hier gelten Ausnahmefälle: Wenn Meinungen eine Grenze überschreiten und zu einer Schmähkritik werden oder beleidigend sind, müssen wir diese ebenfalls in die Quarantäne schieben. Beispiele hierfür: „Finger weg“, „nie wieder“ , „der Besitzer ist ein A….“. Also: Reine Meinungsäußerungen, die keine Beleidigung oder Schmähkritik beinhalten schieben wir nicht in die Quarantäne. Wenn wir eine Tatsachenbehauptung in die Quarantäne schieben und der Bewerter die Tatsachenbehauptung aber beweisen kann, wird die Bewertung wieder veröffentlicht.

Was passiert in der Quarantäne?

Nachdem Deine Bewertung in die Quarantäne geschoben wurde, hast Du eine Woche Zeit, Dich zu äußern, uns Beweise vorzulegen oder die Bewertung umzuschreiben. Passiert in dieser Woche nichts, löschen wir die Bewertung. Meistens aber ist es möglich, die Bewertung doch noch so abzuändern, dass wir diese stehen lassen können. Oft genügt es, nur einige Passagen im Bewertungstext zu ändern, sodass der Bewertungstext eine reine Meinungsäußerung darstellt. Im Falle einer Tatsachenbehauptung kannst Du uns Beweise liefern (z.B. Rechnungen, Fotos), um die Tatsachenbehauptung zu belegen.

Das golocal Team ist immer darum bemüht, jede Bewertung stehen zu lassen. Zusammen mit den Bewertern konnten wir schon viele tausend Bewertungen vor dem Löschen-Knopf bewahren, indem die Bewerter ihre Bewertung umgeschrieben haben. Somit tragen auch negative Bewertungen dazu bei, dass ein ganzheitliches Bild einer Location abgebildet werden kann und vor allem die Meinungsäußerung im Netz bewahrt werden kann.

 

30 Gedanken zu „Die golocal Quarantäne – Zensur oder doch sehr nützlich?“

  1. Liebes golocal-Team,
    Wenn nicht alles wahr wäre was ich geschrieben habe, würde ich nicht so ausführlich darüber schreiben. Ich kann auch gerne ins Detail gehen, dann reicht der Platz aber nicht mehr aus. Ich kann gerne Fotos schicken, den Bauvertrag mit Datum einscannen, oder auch die Handwerker angeben, die bis heute noch auf Geld warten und deshalb bei uns nicht weiterarbeiten. Das alles ist möglich. Ich weiß nicht was an meiner Bewertung falsch ist, oder abgeändert werden kann. Ich kann auch alles mit wahr und mit ja beantworten. Was soll ich da ändern?

    Viele Grüße ein sehr verärgerter Bauherr und Familie

    1. Hallo AnJo1966, wende Dich in diesem Fall am besten an das golocal Team-Mitglied, das Dir auch die Mitteilung über die Quarantäne geschickt hat. Du bekommst dort Hilfe, was man machen kann, um Deine Bewertung wieder sichtbar zu schalten.

      Grüße, Lumilla vom golocal Team

  2. Liebes golocal Team,
    Wenn Ihr jede negative Bewertung einfach so in Quarantäne verschiebt nur weil diese dem Bewerteten nicht passen dann ist der ganze Kram völlig nutzlos. Ich bin schwer enttäuscht !!!!

    1. Hallo DerEboste,

      natürlich verschieben wir nicht jede negative Bewertung in die Quarantäne – denn negative Bewertungen sind für ein Bewertungsportal genau wichtig, wie positive Bewertungen. Wenn aber ein Inhaber einer Location sich zu einer Bewertung bei uns beschwert und diese Bewertung Tatsachenbehauptungen enthält, dann müssen wir handeln. Jeder Bewerter muss die Tatsachenbehauptung belegen können – notfalls sogar vor einem Gericht, wenn es zum Rechtsstreit kommt.

      Jeder Bewerter hat 14 Tage Zeit, seinen Text mit der Tatsachenbehauptung zu einer Meinungsäußerung abzuändern – dann steht der Bewerter auf der juristisch sicheren Seite.

      Grüße, Lumilla vom golocal Team

  3. Wer das Sticchwort „Forenhaftung“ googled, bekommt einen Begriff davon, wovor Sie sich fürchten. Allerdings sind das die ganz normalen „Betriebsrisiken“, die jeder Betreiber einer solchen Plattform trägt, und die neuere Rechtsprechung des BGH scheint anzudeuten, dass die Betreiber eines Forum nicht mehr so leicht für die Verbreitung falsche Tatsachenbehauptungen haftbar gehalten werden können, wie das noch vor wenigen Jahren durch eine uneinheitliche Rechtsprechung der Fall war. Bei aller verständlichen Vorsicht erscheint es mir dennoch etwas sehr bequem, negative Bewertungen offenbar sofort In „Quarantäne“ zu nehmen, wenn eine kritisierte Unternehmung sich beschwert. Ihre Aufforderung, die betreffende Bewertung zu „überarbeiten“ mag ja oft ihre Berechtigung haben, aber warum geben sie nicht bekannt, was genau wie bemängelt wurde? Ich habe somit keine Ahnung, über was sich im einzelnen beschwert wird aber generell sollte ein völlig allgemeines „das stimmt alles nicht“ oder „die Darstellung wird bestritten“ nicht ausreichen. Merkwürdigerweise wird von Ihnen bemängelt, man hätte „Tatsachenbehauptungen“ aufgestellt – selbstverständlich tut man das, wenn man einen erlebten Sachverhalt schildert, was denn sonst? Das es eigentlich nur darum geht, falsche oder unwahre Tatsachenbehauptungen zu sanktionieren, wird bei Ihnen nicht so recht deutlich. Sie reagieren aber auch nicht darauf, wenn man für die eigene Tatsachenbehauptung Beweise anbietet.Es ist völlig klar, das auch der wahrheitsgemäß Berichtende in Schwierigkeiten kommen kann, wenn er im Streitfall keine „gerichtsfesten“ Belege vorweisen kann. Dass ihr keine Lust habt, eine Rechtsabteilung allein für solche oft schwierige Beurteilungen zu unterhalten, ist nachvollziehbar. Es kann aber auch nicht angehen, dass sich besonders größere Firmen mit einem „bösen Brief“ von Ihrem Hausanwalt jeder eigentlich berechtigten Kritik entziehen können, und dann dann Ihre Mitarbeiter auch noch anhalten können, zur „Arbeitsplatzsicherung“ Lobeshymnen zu verfassen, während die kleine Pizzeria-Familie an der Ecke wahrscheinlich nicht mal mitbekommt, dass der Betreiber des Bisto gegenüber ihm anonym Kakerlaken im Zuckertopf angehängt hat.
    Damit nicht immer nur die negativen Bewertungen so leicht „herausgeschossen“ werden können, und ein völlig schiefes Bild entsteht, würde ich vorschlagen, daß Sie zumindest die jeweilige (schlechte) Beurteilung stehen lassen – denn das bleibt ja die (geschützte)Meinung des Verfassers auch einer bestrittenen Tatsachenbehauptung. Sie könnten eine Anmerkung in der Art hinzufügen: „Die Bewertung spiegelt die Meinung des Verfassers wider, die formulierte Grundlage mußte aus rechtlichen Gründen vorbeugend gesperrt werden, da sich der/die Bewertete mit ihr durch unwahre- bzw. falsche Tatsachenbehauptungen belastet sieht. Glocal sieht sich nicht in der Lage, diesbezügliche Widersprüche aufzulösen.“ So weit so gut(?)

  4. Liebes Golocal Team,
    welchen Beweis möchtet Ihr von mir noch bekommen???
    Hatte Euch bei meiner Bewertung der ehemalige Firma AVEXUS GmbH jetzt AVEXUS AG schon nach meiner vorletzten „Quarantänesetzung“ alle Berichte vom Bausachverständigen und vom gerichtlich bestellten Gerichtsgutachter zur Verfügung gestellt und trotzdem kann der Rechtsanwalt der Firma AVEXUS AG jedesmal wieder meine beweisbaren (…und Golocal vorgelegten Beweise …) in Quarantäne schicken. Ihr hattet doch vom Rechtsanwalt der Firma AVEXUS AG dann Gegenbeweise verlangt und wie ich Euch schon vorher mitteilte – nie bekommen.
    Der kann also etwas verlangen und braucht selber keine Belege vorzulegen. Langsam wird es langweilig von Euch immer wieder so behandelt zu werden – auch augenscheinlich hier Täterschutz vor Opferschutz !!!
    Kann meinen Bewertungsbericht jederzeit in allen Einzelheiten beweisen und hatte es Euch auch schon bewiesen (Tatsachen-behauptung ???).
    Falls Diskusionen über meine Bewertung zur Quarantäne meiner Bewertung geführt haben sollten, dann müssten diese Diskusionspunkte in Quarantäne geschickt werden aber doch
    n i c h t der Bewertungsartikel selber – oder sehe ich das falsch ???
    Könnte mir doch eigentlich nichts besseres passieren, wenn mich der Rechtsanwalt der Firma AVEXUS AG verklagen würde … .
    Hätte danach bestimmt eine tolles UPDATE.
    Erwarte auch Eure Mitteilung über die Quarantänebenachrichtigung,da ich bisher noch nicht von Euch darüber informiert wurde, was ich auch schon recht merkwürdig finde. Ich denke, andere Bauherren / Personenkreise sollten das Recht auf Warnung vor solchen … haben.
    Ansonsten kann ich den Kommentaren von AnJo1966, DerEboste und Adamson nur vollstens zustimmen.
    Bin auf Eure Nachricht gespannt und vielleicht solltet Ihr dann über die Sinn Eurer Plattform nachdenken.
    Ein sehr erboster Betrogener13

    1. Hallo Betrogener13,

      unsere Datenreadktion sowie unsere Rechtsabteilung prüft die eingegangenen Unterlagen von Dir (falls Du diese an info@golocal.de geschickt hast) und schaltet Deine Bewertung ggf. wieder frei oder meldet sich bei Dir, wenn Deine Bewertung noch nicht freigeschaltet werden kann. Bitte hab auch Verständnis dafür, dass ein Bewertungsportal und alle Meinungsäußerungen darin nach dem Grundgesetz geschützt sind, allerdings Tatsachenbehauptungen – auch außerhalb von Bewertungsportalen – belegt werden müssen, da Du Dich sonst sreafbar machen könntest. Daher ist eine sehr sorgfältige Prüfung wichtig, damit die Bewertung eben wieder freigeschaltet werden kann.

      Grüße, Lumilla

  5. Habe noch einen Nachtrag zu meinem Kommentar vom 02. Oktober 2013 um
    00:08 Uhr.

    Wenn Ihr alles so genau nehmt, dann müsstet Ihr auch das Unternehmensprofil von der AVEXUS GmbH in Köln herausnehmen.

    Wie ich schon in meinen beiden in Quaratäne geschickten Bewertungen beschrieben hatte, hat sich die AVEXUS GmbH in die AVEXUS AG umfirmiert (siehe Gesellschaftervertrag und Handelsregisterauszug). Somit gibt es k e i n e AVEXUS GmbH Köln mehr !!!

    Bei der Anschrift (Hölderlinstr. 89) von der AVEXUS GmbH – die es ja nicht mehr gibt (???!!!) handelt es sich um ein Wohnhaus (Plattenbau)in dem eine Mitarbeiterin wohnt – ein Schelm, der böses dabei denkt … !

    Vielleicht gehen Eure Recherchen auch mal in diese Richtung oder befragt doch den Rechtsanwalt der Firma AVEXUS AG. Wir wissen genau, warum seitens der (jetzt)Firma AVEXUS AG in Köln mit allen Mitteln alles verhindert werden soll – dürfen es leider ja nicht veröffentlichen … .

    Bin auch hier auf Eure Mitteilung gespannt und ob auch dieser Kommentar von mir veröffentlicht wird

    1. Hallo Betrogener13,

      Deine Mitteilung zu den falschen Daten bei uns haben wir geprüft und die Locationdaten geändert. Die Location mit den falscchen Daten wird morgen früh nicht mehr auf golocal zu sehen sein.

      Grüße, Lumilla

  6. Liebe Ludmilla,
    ich habe meine gesperrte Bewertung bereits vor ca. einer Woche komplett umgeschrieben. Jeder Satz eine Meinungsäußerung. Dennoch ist er immer noch in Quaratäne – warum?
    Grüsse
    Adamson

    1. Hallo Adamson,

      unser Team sieht sich die überarbeiteten Bewertungen in der Quarantäne an und schreibt Dich ggf. an, falls noch etwas überarbeitet werden muss. Wir sehen die Bewertungen nach Eingang durch. Wenn Du nun schon eine Woche warten musst, liegt es daran, dass viele von uns derzeit im Urlaub oder krank sind (Oktober-Blues) und wir derzeit daher nicht mit Vollpower alle Aufgaben abarbeiten können. Ich kann nur um ein wenig Geduld bitten 🙂

      Grüße, Lumilla

  7. Wie lange wird es denn dauern, bis ich überhaupt seitens Golocal darüber informiert werde, dass meine Bewertungen schon bald eine Woche in Quaratäne geschickt wurden ? Wann wird auf meine beiden Nachfragen überhaupt mal reagiert, da meine Kommentare immer noch von einem Redakteur freigeschaltet werden müssen ?

  8. Hallo Lumilla,
    die Beweise hatte ich Golocal schon bei meiner ersten in Quaratäne geschickten Bewertung über die damalige Firma AVEXUS GmbH jetzt AVEXUS AG an eure Anwältin gesendet. Daraufhin konnte ich dann die zweite umgeschriebene Bewertung und auch jetzt wieder in Quaratäne geschickte Bewertung erst umgeschrieben reinstellen.
    Man kann Bewertungen natürlich auch so umschreiben müssen, dass es im Ergebnis keine Bewertung mehr ist oder sein darf … .
    Ich bin mir meiner Tatsachenbehauptung sehr bewusst und kann a l l e s und ich meine wirklich a l l es, was ich in meinen in Quaratäne geschickten Bewertungen (2) geschrieben habe auch beweisen.
    Dann möchte doch Eure Rechtsabteilung bitten, die schon vorliegenden Schriftstücke auszuwerten und mir eventuell mitteilen, welche Punkte in meinen Bewertungen zur Quarantäne führten, damit ich diese sofort an Hand der mir vorliegenden Dokumente belegen kann.
    Es ist schon bemerkenswert, dass der Anwalt der Gegenseite zum zweiten Mal meine Bewertung unterbinden kann und darf, obwohl er auf Eure angeforderte „Gegendarstellung“ wie von mir im Vorfeld angekündigt, überhaupt nicht reagiert !!!
    Daher meine Andeutung von „Täterschutz vor Opferschutz“.

    Betrogener13

  9. Hallo Betrogener13,

    die verlangten Belege sind leider nicht wie gewünscht eingetroffen, sonst wäre Deine Bewertung auch schon wieder online.

    Bitte hab auch Veständnis dafür, dass eine Nachricht von unserer Anwältin mit dem Inhalt „bitte warte noch mein OK ab“ dies auch bedeutet – wir machen das nicht, um negative Bewertungen zu blockieren, sondern um sicher zu gehen, dass wir einzelne (vom Gegenanwalt) angegriffene Bewertungen als öffentliche Warnung stehen zu lassen. Bitte kooperiere mit unserer Anwältin, halte Dich an das, was sie Dir rät, dann ist die Bewertung auch sicherlich eher online.

    Sie steht mit Dir in permanenten Kontakt. Zu Deinem Schutz sind wir hier eben penibel (vor allem, wenn sich bereits ein Gegenanwalt eingeschaltet hat). Bitte schick die Belege an unsere Anwältin.

    Grüße, Lumilla

  10. Irgendwie stimmt es bei euch nicht so ganz. Ich hatte eine kritische Bewertung geschrieben, die übrigens fast wortgleich auch noch auf drei anderen Plattformen veröffentlicht wurden- und dort auch nach Monaten noch steht, obwohl die kritisierte Firma zumindest in einem Fall ebenfalls interveniert hat. Dann wurde sich darüber vom Kritisierten beschwert und ihr habt meine Bewertung sofort in die „Quaratäne“ gestellt. Ich habe euch dann gefragt, womit sich der Kritisierte im einzelnen nicht einverstanden erklärt hat und vorgeschlagen, mir den Beschwerdebrief zu zeigen. Dazu kam außer einer Andeutung nichts und dass mein Bericht „Tatsachenbehauptungen“ enthielte, ich solle doch mehr „Meinung“ schreiben.

    Schön und gut, aber ohne Tatsachenbehauptungen geht es ja nicht. Selbst wenn jemand nur die Meinung äußert, das Essen in einem bestimmten Lokal hätte ihm überhaupt nicht geschmeckt (euer obiges Beispiel für eine Meinungsäußerung!), enthält diese Meinungsäußerung auch zwei Tatsachenbehauptungen: 1. Er sei in dem Lokal gewesen und 2. Er habe dort etwas gegessen. Beides könnte bestritten werden, z.B. nach dem Motto: unsere Essen ist immer so gut (z.B.. Durch golocal durchgehend “top” bewertet worden:-)), er kann folglich überhaupt nicht bei uns gegessen haben! Deshalb sei das auch keine Meinungsäußerung, sondern eine Verleumdung unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit mit dem Ziel oder zumindest der voraussehbaren Folge einer geschäftsschädigenden Wirkung. Gez. Rechtsanwalt.
    Was würdet ihr bei der üblichen Drohung mit teuren Rechtsfolgen für euch machen? So wie beschrieben landet auch diese beispielhafte Meinungsäußerung dann unweigerlich auch in der “Quarantäne”. Und was kann der Berichtschreiber dann tun? Oh, ja, er könnte – wenn er nicht alleine war – einen Zeugen anbieten, aber wollt ihr denn wirklich Beweise vorgelegt bekommen und anhand einer juristischen Bewertung abwägen, ob sie ausreichen? Würdet ihr in diesem Fall wirklich abklären wollen, ob es den Zeugen tatsächlich gibt, ob er aussagen wollte und ob er tatsächlich glaubwürdig ist? Ich unterstelle euch jetzt mal: Das wollt ihr nicht – und selbst wenn – ihr könntet es selbst in diesem leichtesten Fall einer Beweiswürdigung nicht, denn wirklich klären würde das erst ein Richter. So etwas kann einiges kosten – und das werdet ihr nur für eine negative Bewertung nicht riskieren. Die Folge: Berichterstatter mit beanstandeten negativen Wertungen werden solange mit der Quarantäne und euren betont unscharfen Aufforderungen zur “Überarbeitung” frustriert, bis sie aufgeben und der Bericht gelöscht wird. Das hebt natürlich den Bewertungsschnitt. Gute Bewertungen – auch wenn sie sich noch so bestellt lesen – kann und wird euch natürlich niemand verbieten. Dabei könntet ihr die schlechten Bewertungen ja auch ohne Kommentar stehen lassen – sie bleibt ja die Meinung des Bewerters – und wenn der Bewertete die Begründung eben nicht veröffentlicht sehen will, könnte er sich auch nicht weiter beschweren, dass da keine Begründung steht.
    Ich fürchte allerdings, dass ihr wenig Interesse an weniger guten Bewertungen habt, denn ihr werbt ja auch in erkennbarem Eigeninteresse um die Gunst von Unternehmen, die bewertet werden. Und das könnt ihr erfolgreich nur mit guten Bewertungen. Mich sollte nicht wundern, wenn jede Unternehmung deshalb sofort mitgeteilt bekommt, dass es bei euch bewertet wurde. Mich hat schon sehr gewundert, wie schnell auf meine negative Bewertung reagiert wurde. Und noch etwas: Ich hatte zu einer fremden “bis zum Anschlag” positiven Bewertung des gleichen Unternehmens einen Kommentar geschrieben, der zwar etwas ironisch- aber immer noch sachlich die “1a++“-positive Sichtweise etwas relativiert hatte – er war nach kurzer Zeit spurlos verschwunden. Warum kann man dann bei euch überhaupt fremde Bewertungen kommentieren? Wie war das noch mal mit der Zensur, die ihr natürlich nie ausübt?

    1. Hallo Adamson,

      wenn es Belege gibt, die die Tatsachenbehauptungen untermauern, dann schicke diese doch bitte zu dem Fall in der Quarantäne. Wir prüfen dies dann und schalten die Bewertung ggf. wieder frei. Hast Du denn die Belege bereits uns zukommen lassen? Des Weiteren: Wenn ein Kommentar von Dir gelöscht wurde, dann entweder weil er gegen die Netiquette verstößt oder unsere AGB. Ein weiterer Grund kann sein, dass der Bewerter seine Bewertung gelöscht hat und nochmals eingestellt hat, dann wäre Dein Kommentar natürlich mitgelöscht. Zensur üben wir nicht aus, da hast Du Recht, und wir wollen positive Bewertungen genauso wie negative. Auch buhlen wir nicht um die Gunst von Inhabern mit positiven Bewertungen, sondern können zum Glück objektiv sein und damit positive und negative Bewertungen stehen lassen. Was wir möchten, ist uns stets neutral zu verhalten. Eine Bewertung in der Quarantäne ist keine Zensur, sondern eine Möglichkeit für den Bewerter, seine Bewertung zu überarbeiten, damit diese stehen gelassen werden kann.

      Grüße, Lumilla

  11. Einverstanden! Aber gerade habe ich festgestellt, dass meine Satz für Satz auf „Meinungsäußerung“ umgeschriebene Bewertung jetzt auch für mich nicht mehr sichtbar ist, also vermutlich – ohne Nachricht an mich – gelöscht wurde. Wieso dann das?
    Ich werde Sie noch einmal einstellen – mal sehen, was passiert.
    Gruß
    Adamson

  12. Liebe Ludmilla,
    habe gerade festgestellt, dass meine – wie oben angekündigt wieder eingestellte Bewertung ohne Kommentar wieder in „Quarantäne“ gestellt wurde- Vielleicht kannst Du mir jetzt mal genau erklären, wieso meine Satz für Satz als Meinung formulierte Bewertung wieder euren Anforderungen nicht genügen soll:

    „Ich interessierte mich für einen reimportierten Fiat-Punto -Neuwagen mit Tageszulassung, der mir auf den ersten Blick sehr günstig erschien. Leider war die gegebene Information der Firma Hoffmann über dessen Ausstattung dann m e i n e s E r a c h -t e n s absolut unzureichend.Es war m e i n e r M e i n u n g nach unmöglich, das Angebot mit den in Deutschland von Fiat-Händlern angebotenen Modellen und deren Preisen zu vergleichen und tatsächlich zu prüfen, ob der um ca. € 1000 niedrigere Preis nicht etwa dadurch zustande kam, dass die Ausstattung des ausländischen Modells von der deutschen Serienausstattung abwich.
    Ich habe dann doch lieber mit einem guten Rabatt über einen deutschen Vertragshändler bestellt um sicher sein zu können, dass ich – anders als z.B. hier von adonis1982 berichtet – garantiert das gewünschte Modell mit der Ausstattung bekomme, das ich anhand einer kompletten Ausstattungsliste bestellt habe. I c h m e i n e, ohne diese Übersicht sollte niemand auch ein für ausländische Märkte produziertes Fahrzeug kaufen, besonders in dem Fall, in dem keine deutsche Serienausstattung garantiert ist.“

    Was bitte, ist daran jetzt eine a n f e c h t b a r negativ belastende Tatsachenbehauptung? Dass ich mich für einen bestimmten Wagen interessiert habe oder mich anderweitig orientiert habe, sind lediglich für die Sachstandschilderung unvermeidbare Tatsachenbehauptungen, die für sich die Firma nicht negativ belasten können. Was läuft hier also?

    1. Hallo Adamson,

      dass Deine Bewertung in der Quarantäne landet liegt daran, dass der Inhaber sich beschwert hat und uns mitgeteilt hat, dass es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Wir haben Dich darum gebeten, uns die beschriebenen Tatsachen zu belegen, damit wir Deine Bewertung stehen lassen können und diese damit als wertvolle Warnung für andere User stehen bleiben kann. Leider hast Du uns keine Belege liefern können, sodass wir die Bewertung noch nicht freischalten können bzw. sie immer noch in der Quarantäne steckt.

      Grüße, Lumilla

  13. … zum Glück gibt es noch andere Bewertungsportals in denen meine Bewertungen über die ehem. Firma AVEXUS GmbH und jetzt AVEXUS AG nicht in Quarantäne geschickt werden … .

    Hier bei „golocal“ werden vorgelegte Beweise in Form von einem
    g e r i c h t l i c h (!!!) bestellten Gutachten zu einem mittlerweile abgeschlossenen Beweissicherungsverfahren beim LG Bonn (AZ liegt golocal vor) als nicht beweisfähig abgetan (Zitat: „…stellen die Gutachten keine ausreichende Beweise dar…“) und damit die Quarantäne der geschriebenen Bewertung begründet… .

    Siehe nachstehend die letzte empfangene Mail seitens golocal Legal Counsel vom 17. Oktober 2013.

    Sehr geehrter Her P………,

    der Anwalt der Avexus hat sich nun endlich geäußert.

    Er wies uns zurecht darauf hin, daß unterschiedlichste Tatsachenbehauptungen in Ihrer Bewertung Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind. D.h. solange diese nicht entschieden sind, stellen die Gutachten keine ausreichende Beweise dar, da sie im Rahmen des Prozesses durch andere Gutachten wiederlegt und unterschiedlich vom Gericht gewürdigt werden.

    Leider müssen wir daher bis zum Ausgang des Prozesses abwarten.

    Mit freundlichen Grüßen
    golocal.de Anwältin

    Da kann man eigentlich nur fassungslos den Kopf schütteln …

    Übrigens – für weitere Interessenten und/oder andere Geschädigte:

    Der Gerichtstermin im Rechtsstreit gegen die AVEXUS AG Köln u.a. vor dem LG Bonn mit dem AZ 18 O 199/13
    ist auf Dienstag, 07.01.2014 um 09:30h im Ergeschoss, Sitzungssaal S 0.10 (Saalbau), Wilhelmstr. 21 in 53111 Bonn terminiert.

    (… dies ist auch eine Tatsachenbehauptung…)

    … würden uns über reges Interesse an diesem Termin sehr freuen, wird mit großer Sicherheit sehr interessant werden.

  14. Hallo Betrogener13,

    ich kann hier nur die Mail meiner Anwaltskollegin wiederholen: Die unterschiedlichen Tatsachenbehauptungen in Deiner Bewertung sind Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. D.h. solange diese nicht entschieden sind, stellen die Gutachten keine ausreichende Beweise dar.

    Warte doch einfach den Prozess ab und wie das Gericht entscheidet. Falls es zu Deinem Gunsten ausgeht, können wir Deine Bewertung wieder veröffentlichen.

    Grüße, Lumilla

  15. Eine schlechte Bewertung ist für einen „Locationinhaber“ natürlich unangenehm und gerne würde er diesen Beitrag gelöscht sehen. Das liegt in der Natur der Sache. Dass er dabei den Schreiber der Bewertung der Lüge bezichtigen MUSS, ist ebenso klar. Warum aber genügt die bloße Behauptung des „Locationinhaber“, um die Mitarbeiter von golocal dazu zu veranlassen, einen Beitrag mindestens in Quarantäne (auch so ein Euphemismus, besser wäre Zensur) zu stecken. Der „Locationinhaber“ müsste schließlich seine Aussage auch beweisen. Von ihren Mitgliedern verlangt das golocal, aber anscheinend nicht vom „Locationinhaber“. Ich verstehe Deutschland noch immer als Rechtsstaat mit dem Grundsatz „Ein Angeklagter ist unschuldig bis seine Schuld erwiesen ist“. Solange golocal diesen Grundsatz nicht beherzigt ist Quarantäne schlicht Zensur und das gesamte Portal führt sich selbst ad absurdum, denn was man von seinen Mitgliedern verlangt, auf das scheint man bei Beschwerdeführern aus welchen Gründen auch immer zu verzichten.

    1. Hallo Arcadi,

      danke für Deinen ausführlichen Kommentar.
      Wenn eine vom Locationinhaber beanstandete Bewertung eine reine Meinungsäußerung ist, dann kann der Locationinhaber nicht verlangen, dass die Bewertung gelöscht wird. Eine Bewertung in der Quarantäne zu haben bedeutet ja noch nicht, dass die Bewertung gelöscht ist: Der User kann die Bewertung überarbeiten und der Inhaber muss detailliert Stellung nehmen. Falls der Inhaber nicht innerhalb einer bestimmten Frist antwortet, wird die Bewertung wieder freigeschaltet.

      Grüße, Lumilla

  16. Liebes GoLocal-Team!
    Ich habe die Meinung (Art. 5 GG), dass nicht jeder (Restaurantbesitzer), der sich bei GoLocal tummelt, mit Kritik leben kann. Das finde ich sehr schade! Anders kann ich mir aber auch nicht erklären, warum immer wieder Berichte in Quarantäne landen, obwohl sie selbst von anderen, erfahrenen Usern als „sachlich“ und gut „ge- und beschrieben“ bezeichnet werden und in ihrem Grundsatz niemanden beleidigen. Dass auf Seiten wie GoLocal in einer Bewertung immer eine Wertung vorhanden ist sollte eigentlich jedem klar sein.
    Grüße, Hobby-Biersommelier

  17. Ich war gerade bei einem vereidigten Gutachter der Schuhmacher-Innung und habe mir erklären lassen, was an meiner Reklamation berechtigt bzw. unberechtigt ist. Ich habe meinen Bericht entsprechend ergänzt und geändert.

    Um aber auf die Einwände des bewerteten Betriebs eingehen zu können, würde ich gerne wissen, was an meinem Bericht konkret beanstandet wurde.

  18. Meine Bewertung für Hausmeisterservice Hofmann in Treuchtlingen.

    Auf ihren Wunsch in, hab ich die Bewertung kurz gehalten, keine Details genannt – aber die Bewertung ist immer noch in Quarantäne.

    Wenn sie nur gute Bewertungen wünschen ist das nicht eine Plattform, an der ich mich beteilige. Wenn jemand schlechte Arbeit abliefert, kann ich vom Vertrag zurücktreten, die Zahlung mindern oder eine Nachbesserung verlangen.

    Wenn jemand für Leistungen, die er nicht erbringt, im Voraus Geld kassiert hat. Was kann ich da noch tun? Aber ja, ich halte auch noch die andere Backe hin und schreib ihm ne gute Bewertung.

    Ich bin vielleicht etwas naiv, aber irgendwo ist eine Grenze.

    Vielen Dank, Auf Wiedersehn!!!

    1. Hallo Brigitte,
      bitte schreib doch in dem Fall nochmal das Teammitglied an, das Deine Bewertung in die Quarantäne verschoben hat.
      Wir sehen uns das dann an.
      Danke und viele Grüße
      golocal Team

  19. Ich habe den Kommentar des in Quarantäne verschobenen Hinweises schon vor Monaten abgeändert! Leider wurde er nicht freigeschalten.

    1. Hallo Avalon59,
      in so einem Fall wäre es super, wenn Du das Teammitglied, dass Dich über die Quarantäne-Verschiebung informiert hat, nochmals per PN anschreiben und nachhaken würdest. Dann kümmern wir uns darum!
      Viele Grüße,
      golocal Team

  20. Fakt ist, dass jede Bewertung, die sogenannte Tatsachenbehauptung beinhaltet vom Bewerter auch bewiesen beweisbar sind. Ist die nicht der Fall, kann die betroffene Location verlangen, dass diese nicht veröffentlicht wird, bis der Beweis erbracht ist. Nichts anderes bedeutet dies im Falle von golocal, dass die Bewertung in Quarantäne verschoben wird.

    Auch dies ist Prinzip in unserem Rechtsstaat. Jeder kann letztlich irgendwelche Behauptungen aufstellen um dem Betroffenen zu Schaden.

    Schlechte Erfahrungen mit einem Geschäft oder einem Betrieb oder einer sonstigen Location können problemlos in Form einer reinen Meinungsäußerung dargestellt werden.

    Beispiel:

    Tatsachenbehauptung: „Der Betrieb hat mich bei der Abrechnung betrogen.“ (dies muss gerichtsfest bewiesen werden können). Erst dann kann diese in einer Bewertung so stehen bleiben.

    Meinungsäußerung: „Ich hatte den Eindruck, dass ich bei der Abrechnung durch den Inhaber betrogen wurde.“ (hierbei handelt es sich um eine reine Meinungsäußerung die nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist).

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