Bewertungsportale erhalten in verschiedenen Bereichen immer mehr Aufmerksamkeit: Sei es auf dem Gebiet der Justiz, wo immer mehr Gerichtsurteile Bewertungsportale stärken oder in den Medien, die auch immer stärker von Bewertungsportalen und den Tricks, Lücken und Nutzen berichten. Bewertungsportale wie golocal.de werden immer mehr zu einem wichtigen Bestandteil der Informationskultur vor einer Kaufentscheidung. Wir wollen Euch hier ein Gesetz und zwei Gerichtsurteile aus diesem Jahr vorstellen, die beim Schreiben von Bewertungen auf Bewertungsportalen unentbehrlich sind.
Was sagt das Grundgesetz zum Schreiben von Bewertungen?
In § 5 Abs. 1 ist die Grundlage aller Bewertungsportale in Deutschland gegeben. Hier heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Hier wird also die Grundlage gesetzt, mit welchem Bewertungen auf golocal geschützt sind. Eine Bewertung, die eine reine Meinungsäußerung darstellt, ist rechtlich geschützt, denn eine Meinungsäußerung ist nicht überprüfbar.
Aktuelle Gerichtsurteile stärken Bewertungsportale
Weitere aktuelle Gerichtsurteile stärken Bewertungscommunities im Allgemeinen und weisen darauf hin, dass Bewertungscommunities und Bewertungsportale, sowie die Bewertungen auf diesen Seiten eine Daseinsberechtigung haben und vor willkürlichen Löschaktionen seitens des Locationinhabers geschützt werden müssen.
Aus einem Urteil vom April des OLG Frankfurt geht hervor, dass ein Bewertungsportal Anspruch darauf hat, die Bewertungen einer Location zu halten und eine angelegte Location bewertbar zu lassen, auch wenn der Inhaber dies per Gericht verbieten lassen will. Als Begründung nannten die Richter, dass Bewertungsportale die Daten der Locationbetreiber speichern dürfen und dadurch das Persönlichkeitsrecht des Locaitoninhabers nicht beeinträchtigt wurde. Außerdem hat der Betreiber eines Bewertungsportals das Recht, diese Daten im Sinne der Meinungsfreiheit zu nutzen.
Auch im Januar diesen Jahres wurde vom OLG Hamburg entschieden, dass Hotel-Bewertungscommunities generell die Daten des Locationinhabers nicht löschen müssen und somit Locationinhaber sich bewerten lassen können, wenn sie eine Dienstleistung anbieten. Das Gericht schlussfolgerte: Wenn jeder die Löschung seiner Daten aus Bewertungscommunities verlangen dürfte, hätten Bewertungsportale keine Existenzberechtigung mehr.
Das golocal Team freut sich über die Stärkung der Branche „Bewertungsportale“ und wird für Euch auch weiterhin beobachten, was Deutsche Gerichte zum Thema Bewertungsportale zu sagen haben.
Umgang bei golocal.de mit Bewertungen
Auf golocal haben Locationinhaber viele Möglichkeiten, kritische Bewertungen über ihr Unternehmen abzuschwächen. Die unkomplizierteste Möglichkeit ist, über ein kostenloses Userprofil die Bewertung zu kommentieren und damit jedem potentiellen zukünftigen Käufer zu zeigen, dass das Feedback – auch das negative – eines Kunden wahrgenommen und respektiert wird. Über die golocal Widgets für die Homepage des Locationinhabers kann darüber hinaus eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, Bewertungen auf der eigenen Homepage zu zeigen und vor allem weitere gute Bewertungen von zufriedenen Kunden zu sammeln. Mit den kostenlosen golocal Flyern kann jeder Locationinhaber seine Kundschaft auch auffordern, Bewertungen im Netz abzugeben.
Ja jeder darf seine Meinung Frei Äußern ob in Schrift bild oder Tonband. Das ist Richtig,
Aber wo Kein Kleger da auch Kein Richter, Was ich Damit sagen Möchte, Soll sich Jeder Selber Denken.
Liga die Dunkelziffer Höher, Wo colocal“listen Eingeschustert werden,
Muss man auch Vorsichtig sein was man Schreiben Tut,So haben wir ja auch die Mafia, Die Schuhsgelder Erpressen von Geschäftsleute,