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Die golocal Quarantäne – Zensur oder doch sehr nützlich?

Fast jeden User auf golocal hat es mindestens schon einmal getroffen – ein blauer Brief oder eine PN seitens eines Hauptamtlichen aus dem golocal Team schwirrt im Posteingang herum: „Wir mussten Deine Bewertung vorübergehend in Quarantäne schieben und sie damit für andere User unsichtbar schalten.“ Klingt alles ärgerlich, muss manchmal aber so sein.
Es gibt nämlich nicht nur stich- und hiebfeste Begründungen für das Verschieben einer Bewertung in die Quarantäne, sondern auch einige juristische Regeln. Warum eine Bewertung vom golocal Team in die Quarantäne geschoben werden muss und wie das Prozedere dahinter aussieht, gibt es heute nachzulesen:

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Warum ist meine Bewertung in Quarantäne?

Eine Bewertung muss von uns in Quarantäne geschoben werden, wenn es eine Beschwerde seitens des Inhabers oder eines Users gibt, weil sie angeblich nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 GG gedeckt sei. Dieses Vorgehen hat nichts mit Zensur zu tun! Vielmehr ist rechtlich sehr klar festgelegt, was wir im Fall einer Beschwerde machen müssen. Bei unrechtmäßigen Bewertungen kann der Locationinhaber zivilrechtlich und oft auch strafrechtlich gegen den Bewerter – und wenn wir untätig bleiben auch gegen golocal – vorgehen. Hier ein aktueller Fall, in dem die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Verleumdung eröffnet hat: „Vorsicht, bitte alles schriftlich festhalten ansonsten könnten Sie auf der Rechnung unliebsame Überraschungen erleben.“

Wann ist die Bewertung von der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 GG gedeckt??

Unter Art. 5 GG fallen reine Meinungsäußerungen und wahre, also beweisbare Tatsachenbehauptungen. Eine Tatsachenbehauptung erkennst Du immer wenn Du die Frage „Ist das wahr oder unwahr“ mit „ja“ oder „nein“ beantworten kannst. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Fliege im Essen. Dies lässt sich eindeutig mit „ja“ oder „nein“ beantworten. Wenn tatsächlich eine Fliege im Essen war,  handelt es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung, die Du aber im Bestreitensfall beweisen müsstest.
Anders verhält es sich mit reinen Meinungsäußerungen: Aussagen wie „Das Essen hat mir nicht geschmeckt“ oder „ich habe mir besseren Service erwartet“ sind rein subjektiv und nicht mit ja oder nein zu beantworten und daher Meinungsäußerungen. Meinungen können – auch wenn  sie negativ sind – stehen bleiben. Aber hier gelten Ausnahmefälle: Wenn Meinungen eine Grenze überschreiten und zu einer Schmähkritik werden oder beleidigend sind, müssen wir diese ebenfalls in die Quarantäne schieben. Beispiele hierfür: „Finger weg“, „nie wieder“ , „der Besitzer ist ein A….“. Also: Reine Meinungsäußerungen, die keine Beleidigung oder Schmähkritik beinhalten schieben wir nicht in die Quarantäne. Wenn wir eine Tatsachenbehauptung in die Quarantäne schieben und der Bewerter die Tatsachenbehauptung aber beweisen kann, wird die Bewertung wieder veröffentlicht.

Was passiert in der Quarantäne?

Nachdem Deine Bewertung in die Quarantäne geschoben wurde, hast Du eine Woche Zeit, Dich zu äußern, uns Beweise vorzulegen oder die Bewertung umzuschreiben. Passiert in dieser Woche nichts, löschen wir die Bewertung. Meistens aber ist es möglich, die Bewertung doch noch so abzuändern, dass wir diese stehen lassen können. Oft genügt es, nur einige Passagen im Bewertungstext zu ändern, sodass der Bewertungstext eine reine Meinungsäußerung darstellt. Im Falle einer Tatsachenbehauptung kannst Du uns Beweise liefern (z.B. Rechnungen, Fotos), um die Tatsachenbehauptung zu belegen.

Das golocal Team ist immer darum bemüht, jede Bewertung stehen zu lassen. Zusammen mit den Bewertern konnten wir schon viele tausend Bewertungen vor dem Löschen-Knopf bewahren, indem die Bewerter ihre Bewertung umgeschrieben haben. Somit tragen auch negative Bewertungen dazu bei, dass ein ganzheitliches Bild einer Location abgebildet werden kann und vor allem die Meinungsäußerung im Netz bewahrt werden kann.